Viele Mieter kennen das Problem: Ein leichter, muffiger Geruch breitet sich aus, vielleicht tauchen erste dunkle Flecken an Wänden oder in Ecken auf. Schimmel in der Mietwohnung ist nicht nur unschön, sondern kann auch gesundheitliche Probleme verursachen. Doch wer ist schuld und was kann man tun? Als langjähriger Vermieter und Hausverwalter habe ich schon viele solcher Fälle erlebt. Oftmals ist die Ursache nicht sofort ersichtlich und die Schuldfrage wird schnell zum Streitthema. Aber es gibt Wege, wie Mieter und Vermieter gemeinsam eine Lösung finden können. Eine gute Anlaufstelle, um sich grundlegende Informationen zu beschaffen und die eigene Situation besser einschätzen zu können, ist Schimmel ABC. Dort finden Sie verständlich aufbereitetes Wissen rund um das Thema Schimmelpilzbefall.
Die häufigste Ursache für Schimmel ist eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in Kombination mit unzureichendem Lüften und Heizen. Kältebrücken in der Bausubstanz begünstigen die Kondensation von Feuchtigkeit, und wo Feuchtigkeit ist, kann Schimmel wachsen. Gerade in älteren Gebäuden, aber auch in modernen Niedrigenergiehäusern, kann dies ein Problem darstellen. Die Wohnraumlüftung hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Früher sorgten undichte Fenster und Türen für einen natürlichen Luftaustausch. Heute sind moderne, gut isolierte Gebäude darauf angewiesen, dass die Bewohner bewusst lüften und heizen.
Die Rolle der Luftfeuchtigkeit
Luftfeuchtigkeit ist ein natürlicher Bestandteil der Raumluft. Kochen, Duschen, Wäsche trocknen – all das erhöht die Luftfeuchtigkeit in unseren Wohnungen. Ein Problem wird es, wenn die feuchte Luft nicht regelmäßig nach draußen transportiert wird. Wenn die warme, feuchte Innenluft auf kalte Oberflächen wie Außenwände oder Fenster trifft, kondensiert sie. Kleine Wassertropfen bilden sich und bieten dem Schimmelpilz einen idealen Nährboden. Ziel ist es, die relative Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen konstant unter 60 Prozent zu halten. Messgeräte für die Luftfeuchtigkeit sind günstig und helfen, ein Gefühl für das Raumklima zu entwickeln.
Richtig lüften und heizen – kein Hexenwerk
Viele Mieter denken, dass häufiges Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern ausreicht. Das ist zwar ein wichtiger Schritt, aber oft nicht das Einzige, was zu tun ist. Querlüften, also das Öffnen von Fenstern auf gegenüberliegenden Seiten der Wohnung, ist besonders effektiv, um die Luft schnell auszutauschen. Auch das Kippen der Fenster über lange Zeit ist weniger sinnvoll, da es die Wände auskühlt und nur wenig Luftbewegung erzeugt. Regelmäßiges, kurzes Stoßlüften mehrmals täglich, besonders nach dem Aufstehen, Kochen oder Duschen, ist meist die beste Methode. Ebenso wichtig ist ein gleichmäßiges Beheizen der Räume. Auch ungenutzte Räume sollten nicht komplett auskühlen, da dies die Gefahr von Kondenswasser erhöht.
Wann ist der Vermieter zuständig?
Die Schuldfrage ist oft komplex. Wenn der Schimmelbefall eindeutig auf einen Mangel der Bausubstanz zurückzuführen ist, wie beispielsweise eine defekte Heizungsanlage, eine undichte Stelle im Dach oder ein Baumangel, dann ist der Vermieter in der Pflicht. Er muss den Mangel beheben lassen und die Kosten dafür tragen. Dies kann auch dann gelten, wenn der Mieter seiner Lüftungs- und Heizpflicht nicht nachgekommen ist, die baulichen Mängel aber das Problem verschlimmert oder erst ermöglicht haben. Es ist ratsam, den Vermieter umgehend schriftlich über den Schimmelbefall zu informieren und um Beseitigung zu bitten. Beweissicherungsfotos sind hierbei sehr hilfreich.
Die Rolle des Mieters
Auch der Mieter hat Pflichten. Er muss die Wohnung so nutzen, dass keine übermäßige Feuchtigkeit entsteht oder die Schimmelbildung begünstigt wird. Das bedeutet: Regelmäßiges Lüften, ausreichendes Heizen und das Vermeiden von feuchtigkeitsintensiven Tätigkeiten in schlecht belüfteten Bereichen. Wenn der Schimmelbefall durch falsches Lüftungs- oder Heizverhalten des Mieters verursacht wurde, kann der Vermieter den Mieter zur Verantwortung ziehen. Das kann von der Aufforderung zur Schimmelentfernung bis hin zu Schadensersatzansprüchen reichen. Eine offene Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist oft der Schlüssel zur Lösung.
Gemeinsam zu einer schimmelfreien Wohnung
Die Sanierung von Schimmelbefall erfordert oft professionelle Hilfe. Je nach Ausmaß des Befalls kann eine einfache Reinigung durch den Mieter ausreichen oder es muss ein Fachmann beauftragt werden. Wichtig ist, die Ursache des Schimmels zu finden und zu beheben. Ohne die Ursachenbekämpfung wird der Schimmel immer wiederkehren. Folgende Punkte sind für Mieter oft relevant:
- Sofortige schriftliche Information des Vermieters.
- Dokumentation des Befalls mit Fotos.
- Sorgfältiges Lüften und Heizen im Alltag.
- Vermeidung von Möbeln direkt an kalten Außenwänden.
- Bei Verdacht auf bauliche Mängel den Vermieter auf seine Pflichten hinweisen.
- Keine eigenmächtigen, teuren Sanierungsarbeiten ohne Absprache.
Schimmel in der Mietwohnung ist ein Thema, das beide Seiten betrifft. Mit dem richtigen Wissen und einer kooperativen Haltung lassen sich die meisten Probleme lösen, sodass das eigene Zuhause wieder ein gesunder und angenehmer Ort wird.